Häufige Fragen zur Mitgliedschaft im Technischen Hilfswerk

1.    Wie werde ich Mitglied der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk bzw. der
THW-Jugend?


In das Technische Hilfswerk (THW) kann man über zwei verschiedene Wege als ehrenamtliches Mitglied eintreten:

o   Als Junghelferin oder Junghelfer im Alter von 10 bis 17 Jahren

o   Als aktive Helferin oder aktiver Helfer ab 17 Jahren
(Ausbildungsbeginn für eine aktive Mitwirkung bereits mit 17 Jahren möglich)

Weitere Details regelt das THW-Gesetz (Link) und die THW-Mitwirkungsrichtlinie (Link).


2.    Was beinhaltet die Aufnahme im THW?

Mit rechtsverbindlicher Unterschriftsleistung auf dem Aufnahmeantrag werden Sie auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Sie unterschreiben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen. 

Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.

3.    Welche Voraussetzungen muss man für eine THW-Mitgliedschaft erfüllen?

Da die Einsätze und Aufgaben des THW mit viel Verantwortung und zum Teil auch körperlicher Belastung einhergehen, gibt es eine Reihe an Anforderungen, die Sie als angehender Helfer erfüllen müssen:

  1. Sie sind mindestens 17 Jahre alt.
  2. Sie sind körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
  3. Ihr ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit).
  4. Sie sind für den Dienst im THW verfügbar.
  5. Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
  6. Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.
  7. Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
  8. Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Berufliche Vorkenntnisse (z. B. eine Ausbildung in einem technischen Beruf) sind nicht erforderlich! Im Gegenteil: Bei uns sind alle Berufsgruppen (inklusive Schüler und Studenten) erwünscht und erforderlich. – Durch den vielfältigen Tätigkeitsbereich im THW ist für jeden etwas dabei! Für die entsprechende Ausbildung sorgen wir.



4.    Anhand welcher Kriterien werden die gesundheitlichen Voraussetzungen bemessen?

Die körperliche Eignung wird in der Regel mit Bestehen der Untersuchung G 26.1 (Link) nachgewiesen. Für die Tätigkeit als Atemschutzgeräteträger ist eine betriebsärztliche Untersuchung nach G 26.3 (Link) erforderlich, welche aber auch später nachgeholt werden kann.

Zudem sind folgende Impfungen für den Erhalt der Einsatzbefähigung erforderlich:
- Tetanus (Kassenleistung)
- Diphterie (Kassenleistung)
- Hepatitis A und B (Kosten werden vom THW übernommen)

Die Kosten für alle Untersuchungen und Impfungen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis werden vom THW getragen.


5.    Bekommt man für seine Tätigkeit im THW eine Vergütung?

Nein. Die Helferinnen und Helfer im THW engagieren sich ehrenamtlich und erhalten dafür keine Vergütung.

Sofern im THW-Dienst begründete Auslagen entstehen (z. B. für Dienstreisen an die THW-Bundesschulen) werden diese natürlich ersetzt.


6.    Muss ich für mein Engagement im THW etwas investieren?

Nein. Eine Mitgliedschaft im THW verursacht keine Kosten.

Die komplette persönliche Schutzausrüstung (Einsatzbekleidung, Schuhe, Helm, etc.) werden durch die BA THW gestellt. Zudem werden bei dienstlichen Veranstaltungen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen.


7.    Bin ich im THW-Dienst versichert?

Ja. Bei der Teilnahme an allen Dienstveranstaltungen (Ausbildungen, Übungen, Einsätze und sonstige angeordnete Dienste) besteht Versicherungsschutz durch die Unfallkasse des Bundes (gem. § 2 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches).

Für die angeordnete Verwendung von Privatgegenständen (z. B. Pkw) besteht ebenfalls eine Absicherung gemäß THW-Entschädigungsrichtlinie.

Darüber hinaus sind alle aktiven Mitglieder, welche gleichzeitig Mitglied bei der Vereinigung der Helfer und Förderer des THW Weiden e. V. sind, über eine private Unfallversicherung mit zusätzlichen Leistungen abgesichert.












8.    Welche Vorteile bietet mir das THW?

Wer sich im THW engagiert, wird Teil eines motivierten Teams aller Altersklassen und kann dort Freunde fürs Leben finden.

Das THW bietet auch jedem persönlich viele Vorteile:

o   zertifizierte Ausbildungen und Seminare, welche auch von vielen Arbeitgebern anerkannt werden

o   ein bundesweites Netzwerk aus engagierten THW-Mitgliedern

o   zahlreiche Einbringungs- und Gestaltungsmöglichkeiten auf regionaler und überregionaler Ebene

o   Erlernung von Knowhow für professionelle technische Hilfeleistung

o   Vermittlung handwerklicher Fähigkeiten für alle, welche keinem technischen Beruf nachgehen

o   Kostenvorteile beim Eigenbedarf von THW-Gerätschaften

o   kostenlose Stellung der kompletten persönlichen Schutzausrüstung von A-Z

o   Diverse Vergünstigungen über die THW-Bundesvereinigung

o   Günstige Pauschalangebote für die Erkundung der Bundeshauptstadt Berlin

o   Übungs- und Einsatzmöglichkeiten auf nationaler und internationaler Ebene

o   gemeinsame Ausflüge, Teambildungsseminare und Veranstaltungsbesuche

o   Auf Wunsch: Sammlung von Auslandserfahrung möglich


9.    Muss mich mein Arbeitgeber für Einsätze des THW freistellen?

Ja. Als Grundlage für eine Befreiung von der Arbeitspflicht dient das THW-Gesetz.

Die Helferin / der Helfer bekommen ihr reguläres Gehalt weiterhin ausbezahlt. Dem Arbeitgeber werden vom THW die fortgewährten Leistungen vollumfänglich erstattet.

Wir empfehlen allerdings die Modalitäten eine Freistellung im Vorfeld mit dem Arbeitgeber zu besprechen. Es ist nicht in unserem Interesse, dass jemand durch seinen Dienst im THW berufliche Nachteile erleidet. Deshalb stehen wir den Arbeitgebern auch sehr gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.


10.  Wie viel Zeit muss ich für eine Mitgliedschaft im THW investieren?

Als Richtlinie gilt ein zeitliches Engagement von mindestens 90 bis 120 Stunden pro Jahr, um die fachlichen Anforderungen als THW-Einsatzkraft zu erlangen und beizubehalten.

Im Regelfall findet im 14-tägigen Rhythmus an einem Freitag (von 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr) und außerhalb der Wintermonate an einem Samstag im Monat (von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr) eine Ausbildungs- oder Übungsveranstaltung statt. Zudem wird an einem Dienstag im Monat (von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr) ein „technischer Dienst“ durchgeführt, der der allgemeinen Wartung und Pflege des Fuhrparks und der Ausrüstungsgegenstände dient.

Natürlich wird in jedem Fall auf die beruflichen und persönlichen Umstände des einzelnen Rücksicht genommen!





11.  Wann finden die Ausbildungen der Jugendgruppe statt?

Die Jugendgruppe trifft sich durchschnittlich an einem Samstag im Monat sowie zu Veranstaltungen gemäß Dienstplan.

Neben der Vorbereitung auf den Dienst im THW unternimmt die Jugendgruppe auch regelmäßig spannende und kurzweilige Ausflüge oder gemeinsame Aktionen mit anderen Jugendgruppen. Einmal jährlich wird auch eine gemeinsame Fahrt in eine Jugendherberge oder ein Zeltlager organisiert. Der Spaß kommt also nicht zu kurz!


12.  Welche Termine gibt es außerhalb des Dienstplans?

Außerhalb des Dienstplans findet an jedem Dienstag und Freitag von 20:00 Uhr bis
23:00 Uhr ein regulärer (Dienst-)Betrieb im Ortsverband Weiden statt. An diesen Tagen wird der Verwaltungsbetrieb abgewickelt und diverse Arbeiten / Vorbereitungen in Eigenleistung auf freiwilliger Basis durchgeführt.

Zudem bietet sich zu diesen Zeiten die Möglichkeit, sich einfach in gemütlicher Atmosphäre in den Räumlichkeiten des Ortsverbandes zum Beispiel auf eine Tasse Kaffee oder eine „Halbe Bier“ zu treffen.

Großübungen und sonstige technische Hilfeleistungen (z. B. Verkehrsabsicherungen) sowie Ausflüge und Feierlichkeiten (welche der Kameradschaftspflege dienen) werden rechtzeitig vorher bekannt gegeben.


13.  Wann kann ich mir den Ortsverband Weiden ansehen und persönlich informieren?

An zwei Abenden pro Woche hat der Ortsverband Weiden seine Unterkunft in der Mooslohstraße 95 a für Besucher und Interessierte geöffnet:

o   Dienstag:            von 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr

o   Freitag:                von 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr

 

Darüber hinaus kann auch über das Kontaktformular ein anderweitiger Termin vereinbart werden. Natürlich kann auch während der im Ausbildungsplan aufgeführten Terminen das THW unverbindlich besichtigt werden.

Auch Schnupperausbildungen sind problemlos möglich!


14.  Welche Einsatzaufgaben hat das THW?

Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist im In- und Ausland neben der Abwehr von Katastrophen auch in der örtlichen Gefahrenabwehr tätig. Das heißt, dass das THW andere Hilfsorganisationen (insbesondere die Feuerwehren) bei Unglücksfällen größeren Ausmaßes auch im Alltag unterstützt.







15.  Bin ich verpflichtet, an Einsätzen des THW teilzunehmen?

Grundsätzlich ist jede aktive Helferin / jeder aktive Helfer zur Teilnahme an Ausbildungen, Übungen und Einsätzen teilzunehmen. Eine Alarmierung ist also ein Einsatzbefehl.

Allerdings nimmt das THW auf die persönlichen und beruflichen Umstände soweit als möglich Rücksicht. Für die Mitglieder der Schnelleinsatzgruppe (Funkweckerträger) gilt eine besondere Pflicht zur Teilnahme an Einsätzen – hier sollte im Vorfeld mit dem Arbeitgeber geklärt sein, dass im Regelfall bei einer Alarmierung auch ausgerückt werden kann.


16.  Muss ich an Auslandseinsätzen teilnehmen?

Eine grundsätzliche Pflicht zur Teilnahme an Auslandseinsätzen besteht nur bei Hilfeleistungen innerhalb der Europäischen Union, wobei in diesen Fällen vorher eine Kräfteabfrage erfolgt. Es wird aber niemand dazu gezwungen!

Internationale Einsätze außerhalb der EU werden von sogenannten „THW-Experten“ bestritten, welche im Vorfeld in speziellen Lehrgängen auf ihre Aufgabe vorbereitet werden. Die Übernahme dieser Tätigkeit ist freiwillig. Die Kosten für die Vorbereitungen und Durchführung von Auslandseinsätzen (insbesondere Maßnahmen zum Gesundheitsschutz) werden von der BA THW getragen.


17.  Dürfen Jugendliche an THW-Einsätzen teilnehmen?

Nein. Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr dürften zwar außerhalb von Gefahrenbereichen eingesetzt werden, was aber im Ortsverband Weiden grundsätzlich nicht praktiziert wird.

Grund hierfür ist, dass die meisten Einsätze mit gefährlichen Situationen verbunden sind. Ein Einsatz von Jugendlichen würde somit nur im Hintergrund (z. B. Vorbereitung von Einsatzmaterial) in Frage kommen.


18.  Wie wird das THW alarmiert?

Im Rahmen der örtlichen Gefahrenabwehr bzw. täglichen Gefahrenabwehr (SEG-Einsatz) erfolgt die Alarmierung primär über Funkmeldeempfänger, welche den Mitgliedern der Schnelleinsatzgruppe (SEG) nach Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt werden. Eine Nachalarmierung bei größerem Kräftebedarf erfolgt über (Mobil-)Telefon.

Bei überregionalen Einsätzen wird das THW im Regelfall über die zuständige Geschäftsstelle per Telefon und Fax mit einer gewissen Vorlaufzeit alarmiert. Diese Einsätze dauern im Regefall auch über einen längeren Zeitraum an (z. B. Großschadenslagen wie Hochwasser, Explosionen oder Großbrände).

In der Folge werden die Helferinnen und Helfer dann per Telefon oder SMS alarmiert.







19.  Welche Mitwirkungsmöglichkeiten habe ich im THW?

Das THW ist organisatorisch und fachlich sehr weit gefächert. Im Ortsverband Weiden gibt es unter anderem folgende Bereiche und Tätigkeitsfelder:

  • OV-Stab
    Tätigkeitsfelder:

è   Leitungs- und Koordinierungsaufgaben (LuK) im Einsatzfall

è   Verwaltungsaufgaben (Beschaffung, Personal, Haushalt, etc.)

è   Ausstattung / Logistik (Disposition, Werkstattaufträge, etc.)

è   Öffentlichkeitsarbeit (Presse, Internet, Ausstellungen, Werbung)

è   Verpflegung (Köchin, Koch)

è   Jugendarbeit (Betreuung der Jugendgruppe)

è   Ausbildung von Einsatzkräften (Ausbilder, Prüfer)

è   Prüfer für technische und elektrontechnische Ausstattung


§  Technischer Zug (TZ):
Tätigkeitsfelder:

è   Zugtrupp:

o       Erkundung

o       Führung- und Kommunikation

o       Logistik

è   1. und 2. Bergungsgruppe:

o    Fachhelfer und Führungskräfte für technische Rettung und Bergung

o    Kraftfahrer und Techniker für anspruchsvolle Fahrzeuge

o    Umgang mit vielfältigen Gerätschaften

o    Möglichkeit zur Spezialisierung (z. B. Schweißen, Stromversorgung)

è   Fachgruppe Räumen:

o    Fachhelfer und Führungskräfte für technische Rettung und Bergung

o    Umgang und Betrieb von schwerem Räum- und Bergungsgeräten

o    Spezialisten für Logistik, Bau- und Gebäudewesen

o    Möglichkeit zur Spezialisierung (z. B. Bergungsräumgerätefahrer)


§  Örtliche Gefahrenabwehr / Spezialisten:
Tätigkeitsfelder:

è    Elektrofachkräfte für den Aufbau und Betrieb von Netzersatzanlagen

è    Ladekranführer, Fahrer für Flurförderfahrzeuge

è    Baufachleute, z. B. für Gebäudestatik (Technische Berater)

è    Forstfachleute, z. B. als Ausbilder für Motorsägen

 

 

 

 

Stand: 01/2016