THW anfordern / ILS

Wenn Sie dringend Hilfe benötigen, verständigen Sie die Leitstelle der Nordoberpfalz.

Hierfür wenden Sie sich an die 112.

 

Das Technische Hilfswerk unterhält eine Vielzahl auf Schadensfällen spezialisierte Einheiten, die auch überörtlich und sogar überregional für Sie bereitstehen.

Weitergehende Informationen

Deutschland verfügt über ein gut funktionierendes Hilfeleistungssystem, das sich sowohl in der örtlichen Gefahrenabwehr als auch in der Bewältigung von Großschadenslagen bewährt hat. Neben Feuerwehren und Hilfsorganisationen ist auch das Technische Hilfswerk mit seinen 668 Ortsverbänden ein Teil dieses Systems. Mit der Neustrukturierung seiner Einsatzkomponenten hat das THW seinen Kurs der konsequenten und kontinuierlichen Anpassung an potenzielle Gefährdungslagen fortgesetzt. Sein modulares System ermöglicht es, unter sich ständig verändernden Gefährdungssituationen und Sicherheitslagen, aufgabenorientiert und wirtschaftlich zu reagieren.

Wenn Sie im Bereich der Gefahrenabwehr oder des Katastrophenschutzes arbeiten und nach einem Schadensereignis auf flexible wie verlässliche Hilfe angewiesen sind, ist das THW der richtige Partner. Es unterhält eine Vielzahl spezialisierter Einheiten, die auch überörtlich beziehungsweise überregional bereitstehen.

Das THW anzufordern, ist denkbar einfach: Wenn es schnell gehen muss, alarmieren Sie den nächstgelegenen THW-Ortsverband über die zuständige Feuerwehr-Leitstelle. Ist es nicht ganz so eilig, rufen Sie uns doch erst einmal an und besprechen mit uns die Einsatzmöglichkeiten. Wir sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar - einmal der nächstgelegene THW-Ortsverband mit seinen Führungskräften oder die überörtlich zuständige THW-Geschäftsstelle. 

Die Kosten unseres Einsatzes müssen wir - in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - Ihnen als der zuständigen Behörde in Rechnung stellen. Sie können jedoch diese Kosten an den Nutznießer der Hilfeleistung weitergeben. Erfolgt eine THW-Anforderung im Zusammenhang mit Pflichtaufgaben der Feuerwehr, ist für uns ein Kostenverzicht möglich.

Abrechnung und Kosten

Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Wer aber wie viel bezahlt, ist kein Geheimnis und steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Bei Einsätzen, die gegenüber einer Behörde abgerechnet werden müssen, sind dies nur die Kosten, die dem THW aus diesem konkreten Anlass direkt entstanden sind, also keine Verwaltungsgebühren, Vorhaltekosten etc.. Die Abrechnungsrichtlinie des THW bestimmt grundsätzlich die zuständige Behörde als Adressaten der Rechnung. Sie nennt aber auch eine Reihe von Ausnahmetatbeständen, so dass bei den meisten gängigen Einsatzkonstellationen andere Kostenträger als der Anforderer zahlungspflichtig werden: 

„...Erfolgt die Anforderung im Auftrag eines Dritten, so sind diesem die Kosten zu berechnen. Ist ein unmittelbar Begünstigter feststellbar, so sind die Kosten diesem gegenüber geltend zu machen. Soweit die zuständigen Stellen aufgrund der sie bindenden Gebührenvorschriften auf die Erhebung von Kosten verzichten, werden von Seiten des THW keine Kosten in Rechnung gestellt. Bei technischer Hilfe auf Veranlassung der Polizei ist nicht diese, sondern allein der Begünstigte kostenpflichtig...“ 

In der praktischen Arbeit kann der THW-Geschäftsführer somit seine Partner in der Gefahrenabwehr in der Regel von Erstattungsansprüchen des THW freihalten. Wenn „die Natur der Verursacher“ eines großflächigen Schadens ist (wie zum Beispiel bei Hochwasser oder Sturm), dann kann die betroffene Gebietskörperschaft der Rechnungsadressat sein. Aber in solchen Situationen werden Sie oder der Verantwortliche sicherlich erst der Bevölkerung helfen und später mit dem THW die Kostenfrage klären. 

Ihr THW-Geschäftsführer oder -Ortsverband nennt Ihnen gern auch die gültigen Kostensätze, insbesondere für spezielles Gerät, das in Ihrem Bereich immer wieder gebraucht werden könnte. 

Der Vollständigkeit halber sei noch ein Weg der Kostenermäßigung genannt, den Sie vielleicht schon kennen. Dieser kommt unter eng gefassten Voraussetzungen in Frage, wenn das THW an der Einsatztätigkeit ein Ausbildungsinteresse hat.

Quelle: THW.de