Aufgaben

Der Stab bildet die Verwaltung und die Führung des Ortsverbandes. Der Ortsbeauftragte leitet den Ortsverband alleinverantwortlich. Er wird dabei durch den Stellvertretenden Ortsbeauftragten vertreten, der auch der Leiter des OV-Stabes ist.

Der Ortsausschuss berät den Ortsbeauftragten bei seinen Aufgaben. Abstimmungen innerhalb des Ortsausschusses haben lediglich eine Vorschlagsfunktion und sind nicht bindend. Endgültige Entscheidungen trifft allein der Ortsbeauftragte (oder bei Abwesenheit dessen Stellvertreter).

Unter anderem folgende Themenbereiche werden im OA diskutiert: 

1. Grundsätzliche Angelegenheiten des Ortsverbandes, insbesondere bezüglich der organisatorischen und haushaltsmäßigen Fragen, wie beispielsweise:

  • der Organisation
  • der Einsatzplanung (einschließlich technischer Hilfeleistungen)
  • der Ausbildung
  • der Helferbetreuung
  • der Öffentlichkeitsarbeit
  • der Verwaltung


2. Fragen zur Einrichtung und Ordnung der Unterkunft und des Übungsgeländes

3. Helfererhaltung und -gewinnung, sowie Jugendarbeit im Ortsverband